TL;DRTL;DR too long; didn't read. Wörtlich übersetzt "zu lang; nicht gelesen". Überschrift für eine kurze Zusammenfassung eines längeren Artikels oder Beitrags.
- Bist Du vom BFSG betroffen, musst Du auch eine Barrierefreiheitserklärung erstellen.
- Inhalte: Vorstellung Dienstleistung, Stand der Barrierefreiheit, Erläuterungen zur Nutzung, gesetzliche Grundlagen, Kontaktmöglichkeiten, ggf. bekannte Barrieren und Aufsichtsbehörde.
- Binde die Erklärung prominent und barrierefrei auf deiner Website ein und aktualisiere sie mindestens jährlich.
Die Erstellung und Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit ist für öffentliche Stellen und bestimmte private Unternehmen verpflichtend, um die Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote zu dokumentieren. Diese Erklärung muss klar, verständlich und vollständig sein und Informationen darüber enthalten, wie die Barrierefreiheit gewährleistet wird und welche Teile der Angebote noch nicht barrierefrei sind.
Wer ist betroffen?
- Öffentliche Stellen: Alle öffentlichen Stellen sind seit September 2020 zur Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit verpflichtet.
- Private Unternehmen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte private Unternehmen, ab dem 28. Juni 2025 eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen. Dazu gehören in der Regel Unternehmen, die Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, insbesondere im Bereich der elektronischen Kommunikation und Information wie Online-Banking, E-Commerce-Plattformen und Apps im Personenverkehr. Auch Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Millionen Euro Umsatz sind betroffen.
- Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz sowie reine B2B-Unternehmen sind in der Regel nicht vom BFSG betroffen.
Was muss die Erklärung enthalten?
Die Inhalte unterscheiden sich je nach Zielgruppe (öffentliche Stellen oder Unternehmen). Hier die wichtigsten Elemente, die ab 2025 mindestens enthalten sein müssen:
Pflichtinhalte nach BFSG (für Unternehmen)
- Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung: Kurz beschreiben, worum es beim Angebot geht.
- Erläuterungen zur Nutzung: Alle Infos, die es (insb. für Menschen mit Behinderung) leicht machen, den Dienst zu verwenden.
- Informationen über die Barrierefreiheit der digitalen Angebote (Websites, Apps, etc.).
- Angaben darüber, welche Teile der Angebote nicht barrierefrei sind und warum.
- Kontaktmöglichkeiten für Nutzer, um Barrieren zu melden.
- Beschreibung der geltenden gesetzlichen Anforderungen: Zeigen, welche Rechtsgrundlagen angewendet werden.
- Verbraucherinformationen: Daten zu Anbieter, Kontakt, Service, etc. (nach Artikel 246 EGBGB).
- Angabe der zuständigen Aufsichts-/Marktüberwachungsbehörde.
- Die Erklärung muss in einer klaren, verständlichen und vollständigen Form verfasst sein.
Für öffentliche Stellen zusätzlich obligatorisch
- Datum der Erstellung und letzten Überprüfung
- Bewertungsmethode der Barrierefreiheit
- Hinweis auf Schlichtungs-/Durchsetzungsstelle
Wo muss die Erklärung veröffentlicht werden?
- Die Erklärung muss dauerhaft verfügbar und gut auffindbar sein, idealerweise im Footer der Website neben Impressum & Datenschutzerklärung.
- Sie muss von jeder Seite mit einem Klick erreichbar sein.
- Sie muss auch selbst barrierefrei zugänglich sein.
Warum ist die Erklärung wichtig?
- Transparenz: Die Erklärung dient der Transparenz und zeigt, wie ernst das Unternehmen die Barrierefreiheit nimmt.
- Rechtliche Grundlage: Die Erklärung ist eine rechtliche Verpflichtung nach dem BFSG und der BITVBITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (deutsche Gesetzesgrundlage)..
- Vertrauen: Eine gut gemachte Erklärung kann das Vertrauen der Nutzer in das Unternehmen stärken.
Konsequenzen bei Verstößen:
- Bei Nichteinhaltung der Anforderungen des BFSG drohen Bußgelder, Abmahnungen und Unterlassungsklagen.
Zusätzliche Hinweise:
- Es ist wichtig, die Barrierefreiheitserklärung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sie aktuell und korrekt ist.
- Es empfiehlt sich, die Erklärung von Expertinnen und Experten überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entspricht.