WCAG 2.0, 2.1, 2.2 und EN 301 549

TL;DRTL;DR too long; didn't read. Wörtlich übersetzt "zu lang; nicht gelesen". Überschrift für eine kurze Zusammenfassung eines längeren Artikels oder Beitrags.

  • WCAGWCAG Web Content Accessibility Guidelines, internationale Richtlinien für barrierefreie Websites. = internationale Richtlinien für digitale Barrierefreiheit
  • WCAG 2.0 = Basis
  • WCAG 2.1 = Mobile & kognitive Erweiterungen
  • WCAG 2.2 = bessere Bedienbarkeit & Fokus
  • EN 301 549 = macht WCAG in Europa rechtlich verbindlich
  • Standard in der Praxis: WCAG 2.1 AA (Tendenz zu 2.2)

Die WCAG – das Fundament


WCAG 2.0 (2008)

WCAG 2.0 ist die Basisversion und bis heute extrem relevant.

Was regelt sie?

  • Textalternativen
  • TastaturbedienbarkeitTastaturbedienbarkeit Tastaturbedienbarkeit stellt sicher, dass alle Funktionen deiner Website auch ohne Maus nutzbar sind.
  • ausreichende Kontraste
  • klare Struktur und SemantikSemantik Bedeutungsvolle HTML-Struktur, z. B. korrekt verwendete Überschriften, Listen und Abschnitte. Hilft Screenreadern, die Seite zu verstehen und kommt auch Suchmaschinen zugute.

Erfolgskriterien (Success Criteria) sind in drei Stufen unterteilt:

  • A – Mindestanforderungen
  • AA – praxisrelevant, rechtlich oft gefordert
  • AAA – sehr hoher Anspruch

👉 WCAG 2.0 AA ist bis heute der Mindeststandard in vielen Gesetzen.


WCAG 2.1 (2018) – Barrierefreiheit für Mobile & Touch

WCAG 2.1 erweitert 2.0, ersetzt sie aber nicht. Alles aus 2.0 bleibt gültig.

Mit dem Aufkommen von Smartphones und Tablets wurde schnell klar, dass die WCAG 2.0 nicht alle neuen Herausforderungen abdeckte. Die WCAG 2.1 brachte daher 17 neue Erfolgskriterien mit sich, die sich hauptsächlich auf drei Bereiche konzentrierten:

  • Mobile Zugänglichkeit: Kriterien für Touchscreens, Gesten und kleine Bildschirme (z.B. „Zielgröße“ – Trefferflächen müssen groß genug sein, um sie bequem per Finger zu bedienen).
  • Nutzer mit kognitiven und Lernbehinderungen: Verbesserungen in der Bedienbarkeit und dem Verständnis von Inhalten (z.B. „Orientierung“ – Inhalte sollten in jeder Ausrichtung funktionieren).
  • Nutzer mit Sehbehinderungen (Low Vision): Ergänzungen für vergrößerungstaugliche Inhalte (z.B. „Reflow“ – Inhalte müssen ohne horizontales Scrollen bei bis zu 400 % Zoom nutzbar sein).

WCAG 2.2 (2023) – Fokus auf Nutzerfreundlichkeit

WCAG 2.2 ist ein Feinschliff – weniger Revolution, mehr UX-Verbesserung. Sie fügt weitere 9 neue Erfolgskriterien hinzu, die vor allem die Bedürfnisse von Nutzern mit kognitiven und motorischen Einschränkungen stärker berücksichtigen:

  • Fokus auf Bedienbarkeit: Kriterien wie „Ziehen von Elementen“ oder „Konsistente Hilfe“ sollen die Interaktion mit digitalen Inhalten erleichtern.
  • Sicherstellung von Zugänglichkeit: Ein wichtiges Kriterium ist „Authentifizierung (Minimum)“, das fordert, dass Login-Prozesse nicht nur auf Erinnerungstests (z.B. Passwörter merken) basieren dürfen, es müssen alternative, barrierefreie Methoden zur Verfügung stehen.
  • Fokus-Sichtbarkeit (z. B. klarer Tastaturfokus)
  • Konsistente Hilfe (Support-Optionen leicht auffindbar)
  • Barrierearme Authentifizierung (keine Denkaufgaben oder Bilderrätsel)

Auch die WCAG 2.2 ist abwärtskompatibel zu 2.1 und 2.0. Das heißt: WCAG 2.2 AA erfüllt automatisch 2.1 AA und 2.0 AA.


WCAG-Versionen im Überblick

VersionStatusSchwerpunkt
WCAG 2.0BasisStruktur & Technik
WCAG 2.1ErweiterungMobile & kognitive Aspekte
WCAG 2.2ErweiterungFokus, Hilfe, UsabilityUsability Benutzerfreundlichkeit – wie leicht und intuitiv sich eine Website bedienen lässt.

EN 301 549 – der rechtlich relevante Teil in Europa

Neben den WCAG gibt es in Europa noch die EN 301 549. Das ist ein harmonisierter europäischer Standard für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Er ist besonders relevant, da er in der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (oft auch „Web-Accessibility-Richtlinie“ genannt) und dem European Accessibility Act (EAA) referenziert wird.

Die EN 301 549 ist keine eigenständige Richtlinie, die komplett neu definiert, sondern sie referenziert die WCAG 2.1 AA für Webinhalte und mobile Anwendungen. Das heißt, wenn du die WCAG 2.1 AA erfüllst, bist du auf einem sehr guten Weg, auch die Anforderungen der EN 301 549 für digitale Inhalte zu erfüllen.

Der Clou: Die EN 301 549 geht über reine Webinhalte hinaus und deckt auch andere IKT-Produkte und -Dienstleistungen ab, wie zum Beispiel:

  • Dokumente (Word, PDF)
  • Software (Desktop-Anwendungen)
  • Hardware (Geldautomaten, Selbstbedienungsterminals)
  • Support-Dienste

Wer braucht was?

  • Designer & Entwickler → WCAG verstehen und anwenden
  • Organisationen in der EU → EN 301 549 einhalten
  • Websites & Apps → mindestens WCAG 2.1 AA
  • Zukunftssicher → WCAG 2.2 direkt mitdenken