TL;DRTL;DR too long; didn't read. Wörtlich übersetzt "zu lang; nicht gelesen". Überschrift für eine kurze Zusammenfassung eines längeren Artikels oder Beitrags.
Ab dem 28. Juni 2025 trifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Betreiber von Websites und Onlineshops: Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher*innen verkauft, muss seine Angebote barrierefrei gestalten – das bedeutet: für alle Menschen nutzbar, auch für Menschen mit Behinderungen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2Mio.€ Umsatz im Jahr. Bei Verstößen drohen Abmahnungen und Bußgelder.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz erklärt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das sicherstellt, dass viele digitale Produkte und Dienstleistungen – wie Websites und Onlineshops – für alle Menschen, auch mit Behinderungen, zugänglich und nutzbar sind. Es setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um und sorgt dafür, dass digitale Barrieren abgebaut werden – endlich.
Startschuss ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen bestimmte digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet: Sie müssen so entwickelt sein, dass auch Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen sie problemlos nutzen können.
Wen betrifft das?
- Online-Shops
- Websites mit Buchungs-, Bestell- oder Bezahlfunktionen
- Webseiten mit Bewerbungsformularen oder Kontaktformularen, die als Teil eines Dienstleistungsprozesses für Verbraucher dienen
- Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Alle Angebote, bei denen online Verträge mit Verbrauchern*innen geschlossen werden.
- Streamingdienste, Online-Banking, Anbieter von E-Books, Ticketplattformen, Mobilitätsanbieter (z. B. Apps zum Buchen von Bus & Bahn), Hotline- und Self-Service-Portale
Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte UND weniger als 2Mio.€ Jahresumsatz): Sind für Dienstleistungen ausgenommen, nicht jedoch, wenn sie bestimmte Produkte herstellen, für die das Gesetz gilt.
- Reine Informationsseiten (ohne Kauf/Buchung etc.): Sind nicht direkt betroffen.
- B2B-Angebote (rein geschäftliche Angebote zwischen Unternehmen, kein Endkundengeschäft): Meist nicht betroffen, trotzdem ratsam, barrierefrei zu gestalten.
- Kleine Hobbyseiten oder Vereinswebsites ohne gewerbliche Dienstleistungspflicht sind ebenfalls ausgenommen.
Was bedeutet „barrierefrei“?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Dokumente so gestaltet sind, dass alle Menschen – mit oder ohne Behinderung – sie bedienen, verstehen und nutzen können.
Ein paar Beispiele:
- Alternativtexte für Bilder
(damit ScreenreaderScreenreader Software, die Texte am Bildschirm laut vorliest oder als Braille ausgibt. den Bildinhalt beschreiben können) - TastaturbedienbarkeitTastaturbedienbarkeit Tastaturbedienbarkeit stellt sicher, dass alle Funktionen deiner Website auch ohne Maus nutzbar sind.
(Navigation ohne Maus muss möglich sein) - Kontraste und Schriftgrößen
(Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche)
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
- Bußgelder bis zu 100.000€
- Abmahnungen durch Wettbewerber und Interessenverbände
- Untersagung der Bereitstellung deiner Dienstleistung/Website durch die Marktüberwachungsbehörde
- Imageschäden und ggf. Vertragsverluste mit Geschäftspartnern, die Barrierefreiheit voraussetzen
Und: Menschen mit Behinderungen haben laut Gesetz ein Beschwerderecht. Das heißt, sie können dich direkt melden, wenn dein Online-Angebot nicht barrierefrei ist.
Vorteile bei Einhaltung
Barrierefreiheit ist kein lästiger Zwang – sie bringt dir echte Vorteile:
- Bessere Nutzererfahrung für alle (erhöhte Conversion im Shop, niedrigere Absprungrate)
- Höhere Reichweite (15 % der Bevölkerung leben mit einer Behinderung, zudem Vorteile für viele Senior*innen)
- Bessere Suchmaschinenplatzierung (SEOSEO Search Engine Optimization: Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit in Suchmaschinen.), weil barrierearme Seiten oft besser strukturiert und schneller begreifbar sind
- Zukunftssicherheit (Du musst später nicht hektisch nachbessern)
Was du jetzt tun solltest
- Ist-Analyse: Prüfe, ob deine Website/das Angebot unter das BFSG fällt.
- Ist ein Bestellen, Kaufen, Bewerben, Buchen, Bezahlen durch Verbraucher möglich?
- Technischer Check: Führe einen Accessibility-Audit durch.
- Nutze Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse.
- Prüfe Tastaturbedienbarkeit, Texte, Alternativtexte, Kontraste, Label der Formulare.
- Definiere Anforderungen: Orientiere dich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAGWCAG Web Content Accessibility Guidelines, internationale Richtlinien für barrierefreie Websites. 2.1 AA).
- Für deutsche Anbieter maßgeblich.
- Typische Standards siehe hier
- Betroffene Sites und Formulare anpassen: Überarbeite insbesondere alle Kontakt-, Bewerbungs-, und Bestellformulare.
- Mitarbeiter schulen/sensibilisieren: Mache Barrierefreiheit zum Standard für alle Webprojekte.
- Accessibility-Statement: Veröffentliche eine Erklärung zur Barrierefreiheit samt Kontaktmöglichkeit.
- Dokumentiere deine Maßnahmen: Halte Umsetzungsschritte für Nachweise bereit.
- Teste mit Betroffenen/Expert*innen: Nutze echtes Nutzerfeedback.
Weiterführende Quellen
- Gesetzestext BFSG: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/
- WCAG 2.1 in Deutsch (Übersetzung von W3C): https://www.w3.org/Translations/WCAG21-de/
- Einführung zum EAA (European Accessibility Act): https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/web-accessibility
- Überblick über betroffene Produkte: https://www.bfit-bund.de/DE/Barrierefreiheit/BFSG/BFSG-node.html
Fazit:
Auch wenn du (noch) nicht gesetzlich verpflichtet bist, profitiert jeder und jede deiner Nutzer*innen von gut zugänglichen Seiten: schneller gefunden, leichter bedient, positiver Eindruck!